Ausbildungsvorbereitung

Die Ausbildungsvorbereitung dauert ein Jahr.

Es gibt zwei Arten der Ausbildungsvorbereitung.

  • Vollzeit
    Um eine bestmögliche Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Aufgaben der Zukunft rund um Schule und Beruf zu gewährleisten, kooperieren Betriebe und das Rhein-Maas Berufskolleg. An zwei Unterrichtstagen werden sie schulisch gefördert und an drei Wochentagen, in Form eines Praktikums, praxisorientiert in den Betrieben angeleitet.

 

  • Teilzeit
    Über eine Maßnahme der Berufsvorbereitung (BVB) von der Bundesagentur für Arbeit, oder über eine andere geförderte Maßnahme (z.b. Jugendwerkstatt), werden Teilnehmer*innen für zwei Tage in die Schule entsandt. Sollten Sie an der Teilzeitform interessiert sein, wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit oder Jugendhilfe.

 

Der Unterricht beinhaltet neben den allgemeinbildenden Fächern differenzierte berufliche Angebote in den Bereichen:

  • Technik/Naturwissenschaften (Holz, Metall)
  • Gestaltung (Farb- Raumgestaltung)
  • Gesundheit, Erziehung und Soziales
  • Ernährung- und Versorgungsmanagement

 

Praktikum
Es wird schuljahresbegleitend durchgeführt.
Da die Berufsfindung unserer Schülerinnen und Schüler im Fokus steht, sind wechselnde Praktika möglich, um einen vielfältigen Einblick in die Berufswelt zu erhalten.

 

Förderung
Zur besseren Förderung jedes Einzelnen nutzen wir unterschiedliche pädagogische und didaktische Ansätze, wie z.B. selbstgesteuertes Lernen.

Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend, neue Lernerfolge zu erzielen, Selbstvertrauen in ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln und im beruflichen Kontext anzuwenden. Es findet auch eine kontinuierlich begleitende Beratung statt.

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Zugangsvoraussetzungen

Für die Vollzeitform:

  • Sie sind noch schulpflichtig (s.u.).
  • Sie haben keine klare Berufsvorstellung.
  • Sie haben noch keinen Schulabschluss der Sekundarstufe I erreicht.

Für die Teilzeitform:

  • über die Bundesagentur für Arbeit oder die Jugendhilfe

 

Berufsschulpflicht

Nach der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht beginnt die Schulpflicht in der Sek. II (Berufsschulpflicht). Die Schulpflicht dauert für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler/die Schülerin 18 Jahre alt wird. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II.

Die obere Schulaufsichtsbehörde kann in Ausnahmefällen zulassen, dass eine Schülerin oder ein Schüler einen Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung als zehntes Vollzeitpflichtschuljahr gemäß § 37 Absatz 2 Satz 2 SchulG besucht.

Berufliche Perspektiven

Nach der Ausbildungsvorbereitung und dem Schulabschluss, haben Sie die Möglichkeit die Berufsfachschule zu besuchen, um die beruflichen Kenntnisse zu vertiefen und einen Schulabschluss nach Klasse 10 zu erreichen.

Ebenso ist es denkbar, dass sie eine betriebliche oder schulische Ausbildung aufnehmen.

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildungsvorbereitung erhalten Sie ein Zeugnis über:

  • berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten und berufliche Orientierung
  • einen, dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss (Abschluss nach Klasse 9)

Ansprechpartner

Bei Fragen kontaktiere Bitte unsere Ansprechpartner. Sie werden dir gerne zur Seite stehen.

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Abteilungsleiter
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