Verkäuferin/Verkäufer und Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel

Der Kaufmann im Einzelhandel und die Kauffrau im Einzelhandel sowie der Verkäufer und die Verkäuferin sind in der Hauptsache im Warenverkauf tätig, bieten ihren Kunden Beratung und Service und nutzen Warenwirtschaftssysteme. Sie können ferner mit dem Servicebereich Kasse, der Warenbeschaffung, dem Wareneingang, der Lagerwirtschaft, dem Marketing, der Personalwirtschaft und den Wechselwirkungen von Onlinehandel und stationärem Handel befasst sein.
Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre für Verkäuferinnen und Verkäufer sowie drei Jahre für Kaufleute im Einzelhandel. Die schulische Ausbildung ist für beide Berufe in den ersten beiden Jahren identisch.
Der Unterricht in der Berufsschule unterteilt sich laut Stundentafel in einen berufsbezogenen Lernbereich, in dem die wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung des Berufs vermittelt werden und in einen berufsübergreifenden Lernbereich, in dem die vorher erworbene allgemeine Bildung erweitert wird und die Auszubildenden zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigt.

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Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachklasse des Einzelhandels ist ein gültiger Ausbil-dungsvertrag. Für eine Ausbildung im Einzelhandel ist kein Schulabschluss verbindlich vorge-schrieben, empfehlenswert ist jedoch mindestens ein Hauptschulabschluss.

Berufliche Perspektiven

Nach einem erfolgreichem IHK-Abschluss bestehen folgende Weiterbildungsmöglichkeiten:

- Handelsfachwirt/in
- Handelsassistent/in
- Betriebswirt/in
- Ausbilderschein

Abschluss

Beide Ausbildungsberufe enden mit einer erfolgreich abgelegten IHK-Abschlussprüfung. Der erfolgreiche Berufsschulabschluss wird durch ein Berufsschulabschlusszeugnis dokumentiert. Mit dem Berufsschulabschluss wird ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben. Der Erwerb des mitt¬leren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und der Erwerb der Be¬rechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sind bei entsprechender Be-rufsschulabschlussnote, bestandener IHK-Abschlussprüfung und Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse möglich.

Ansprechpartner

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