Gärtner/-in im Garten- und Landschaftsbau

Die dreijährige Berufsausbildung zum Gärtner/ zur Gärtnerin im Garten- und Landschaftsbau erfolgt sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule.
In der Berufsschule lernen und reflektieren die Auszubildenden Dinge, die sie in ihrer Arbeit täglich im Betrieb und auf der Baustelle anwenden. Der Fokus im Unterricht liegt auf bautechnischen Grundlagen, dem Umgang mit Pflanzen sowie der Vermittlung von betriebswirtschaftlichen Grundlagen. Zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb ist es Ziel der Berufsschule, die angehenden Gärtner*innen zu selbständig handelnden und verantwortungsbewussten Menschen auszubilden – sowohl auf der Baustelle als auch in der Gesellschaft. Hierfür ist uns ein regelmäßiger Austausch mit den Ausbildungsbetrieben wichtig. Außerschulische Exkursionen oder auch die Teilnahme am Berufswettbewerb helfen beim Blick „über den Tellerrand“ und geben Anregungen für eine mögliche Weiterentwicklung im grünen Bereich.
Da viele Betriebe stark spezialisiert sind, wird das Lernangebot zusätzlich durch überbetriebliche Ausbildungskurse ergänzt. Hierdurch können Lücken geschlossen werden und es wird gewährleistet, dass am Ende der Ausbildung alle den geforderten Leistungsstand erreicht haben.

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Zugangsvoraussetzungen

Die Ausbildung zum Gärtner/ zur Gärtnerin dauert üblicherweise drei Jahre und findet im dualen System sowohl in der Berufsschule als auch im Ausbildungsbetrieb statt.
Ein bestimmter Schulabschluss ist für den Beginn der Gärtnerausbildung in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau nicht vorgeschrieben. In der Regel werden jedoch Schulabgänger*innen mit einem Hauptschulabschluss eingestellt. Eine höhere schulische Qualifikation verbessert die Chancen auf einen Ausbildungsplatz.
Diejenigen, die schon über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, das Abitur oder die Fachhochschulreife erlangt haben, können die Ausbildung auch innerhalb von zwei Jahren abschließen. Auch bei guten Leistungen kann die Ausbildungszeit auf Antrag verkürzt werden.

Berufliche Perspektiven

Landschaftsgärtner/-innen sind begehrte Fachkräfte! Nach der Ausbildung kann der gelernte Gärtner oder die gelernte Gärtnerin mit Berufserfahrung als Vorarbeiter*in oder Baustellenleiter*in Verantwortung übernehmen. Es besteht auch die Möglichkeit zur Weiterbildung zum Techniker/ zur Technikerin (= Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt / Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin) oder zum Meister/zur Meisterin im Garten- und Landschaftsbau.

Abschluss

Nach Abschluss der 3-jährigen Ausbildung ist der/die Auszubildende „Gärtner*in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau“. Außerdem erlangt man mit dem Berufsschulabschluss einen Hauptschulabschluss 10a. Wer eine Fachoberschulreife erlangen möchte, kann dies mit der Absolvierung eines Englischkurses und einem Zeugnisdurchschnitt von mindestens 3,0 erreichen.

Ansprechpartner

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