Werker/in im Gartenbau

Der Bildungsgang Werker/Werkerin im Gartenbau richtet sich an junge Menschen mit einem Rehabilitationsbedarf bei Lern- bzw. sonstiger Behinderung. Die duale Ausbildung ist angelehnt an die Berufsausbildung Gärtner/in und dauert wie diese drei Jahre. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der Vollausbildung in den meisten Themenbereichen, werden aber vereinfacht und weniger intensiv vermittelt.

Durch die Ausbildung zum/zur Werker/Werkerin im Gartenbau werden die Auszubildenden auf qualifizierte Tätigkeiten in Gartenbaubetrieben vorbereitet.

Das Rhein-Maas Berufskolleg vermittelt eine berufsbezogene Allgemeinbildung und berufsbezogene Grund- und Fachkenntnisse.
Bildungsträger begleiten die Ausbildung mit Förderunterricht und sozialpädagogischer Betreuung. Sie vermitteln den Auszubildenden einen Gartenbaubetrieb als Kooperationsbetrieb, in dem berufsbezogene Fertigkeiten je nach Fachrichtung erlernt werden.

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Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang Werker/Werkerin im Gartenbau ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, eine Bescheinigung des zuständigen Arbeitsamtes zur notwendigen Rehabilitation bei Lern- bzw. sonstiger Behinderung und ein Ausbildungsvertrag zum/zur Werker/Werkerin im Gartenbau mit einem Bildungsträger oder einem Gartenbaubetrieb.

Berufliche Perspektiven

Werker/-innen im Gartenbau arbeiten nach ihrem Abschluss in Gartenbaubetrieben. Eine verkürzte Vollausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin kann angeschlossen werden.

Abschluss

Die Ausbildung des Werkers/der Werkerin im Gartenbau schließt mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung der Landwirtschaftskammer ab. Der erfolgreiche Besuch der Berufsschule führt zu einem Hauptschulabschluss nach Klasse 9.

Ansprechpartner

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